Verkaufsbedingungen
VERKAUFSBEDINGUNGEN
Der Kunde wird insbesondere auf die Bestimmungen von Artikel 9 aufmerksam gemacht
- Definitionen und Auslegung
- In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Arville: bezeichnet das jeweilige Unternehmen der Arville-Gruppe, wie in der Bestellung angegeben;
Unternehmen der Arville-Gruppe: Arville Textiles Limited (CRN 00493783), Arville Fabrication Limited (CRN 00056871), Arville Coating Limited (CRN 15543647) und Arville Belting Limited (CRN 00347271) oder jedes andere Unternehmen, dessen oberste Muttergesellschaft Arville Holdings Limited (CRN 07219475) ist, die alle ihren eingetragenen Sitz in Arville House, Sandbeck Way, Wetherby, LS22 7DQ haben;
Arville-Richtlinien: bezeichnet die Arville-Richtlinien zum Recht auf Arbeit, zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, zur Gleichstellung und Vielfalt, zur Bekämpfung der Sklaverei, zur Qualität, zum Umweltschutz sowie zur Gesundheit und Sicherheit in ihrer jeweils gültigen Fassung;
Rechte des geistigen Eigentums: alle Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit dem Vertrag, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bestehen und im Besitz einer der Parteien sind und die für die Herstellung und Lieferung der Waren, die Erbringung der Dienstleistungen und/oder die Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums erforderlich sind;
Geschäftstag: bezeichnet einen Tag (außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind;
In Auftrag gegebene Waren: sind maßgeschneiderte Waren, die in einer Bestellung schriftlich als von Arville in Auftrag gegeben" gekennzeichnet sind und die vom Kunden an Arville gelieferte Materialien enthalten;
Bedingungen: bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen in ihrer jeweils gemäß Klausel 14.8 geänderten Fassung;
Vertrauliche Informationen: sind alle Informationen, die von einer der Vertragsparteien im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt werden und die entweder (i) als vertraulich gekennzeichnet sind (oder im Falle von mündlichen Gesprächen später schriftlich als vertraulich bestätigt werden) oder (ii) so beschaffen sind, dass von der anderen Vertragspartei vernünftigerweise erwartet werden konnte, dass sie weiß, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt (unabhängig von der Art der Mitteilung);
Vertrag: bezeichnet jeden Vertrag zwischen den Parteien über den Verkauf und Kauf von Waren oder Dienstleistungen oder von Waren und Dienstleistungen, der diese Bedingungen, die Dienstleistungsspezifikation, die Warenspezifikation und die Auftragsbestätigung enthält;
Kunde: bezeichnet die Person, die die Waren oder Dienstleistungen oder Waren und Dienstleistungen von Arville im Rahmen des Vertrags erwirbt, wie in der Auftragsbestätigung angegeben;
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Klausel 14.1 angegebene Bedeutung;
Neue Rechte des geistigen Eigentums: alle Rechte des geistigen Eigentums, die direkt oder indirekt oder als Folge des Entwurfs, der Herstellung und/oder der Lieferung der Waren, der Erbringung der Dienstleistungen oder anderweitig im Rahmen des Vertrags entstehen;
Kostenloses Material: Material, das der Kunde Arville kostenlos zur Verfügung stellt;
Waren: bezeichnet die Waren (oder Teile davon), die gemäß dem Vertrag zu liefern sind, wie in der Auftragsbestätigung angegeben;
Warenspezifikation: jede von den Parteien schriftlich vereinbarte Spezifikation für die Waren, wie in Klausel 3.1 beschrieben.
Schlüsselmaterialien: sind Garne und alle anderen Rohstoffe, die für die Herstellung der Waren erforderlich sind;
Rechte an geistigem Eigentum: Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Geschäftsbezeichnungen und Domänennamen, Rechte an der Aufmachung, am Firmenwert und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung zu klagen, Rechte an Geschmacksmustern, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, in jedem Fall unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Gewährung, Erneuerung oder Erweiterung solcher Rechte und der Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden;
Auftrag: bezeichnet die Bestellung des Kunden für die Waren oder Dienstleistungen oder Waren und Dienstleistungen, wie in Klausel 2.4 beschrieben;
Partei: bezeichnet je nach Fall entweder Arville oder den Kunden (zusammenfassend als Parteien bezeichnet);
Auftragsbestätigung: bezeichnet die schriftliche Bestätigung des Auftrags für die Waren oder Dienstleistungen oder Waren und Dienstleistungen durch Arville, die diese Bedingungen enthält;
Dienstleistungen: die im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen, wie in der Auftragsbestätigung angegeben; und
Leistungsbeschreibung: jede von den Parteien schriftlich vorgelegte Spezifikation für die Dienstleistungen, wie in Klausel 7 beschrieben.
- In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln, sofern nicht eine gegenteilige Absicht erkennbar ist:
- eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit);
- eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift ist eine Bezugnahme auf ein solches Gesetz oder eine solche Vorschrift in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung und schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die aufgrund dieses Gesetzes oder dieser Rechtsvorschrift in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden;
- jeder Satz, der mit den Ausdrücken "einschließlich", "einschließlich", " insbesondere" oder ähnlichen Ausdrücken eingeleitet wird, ist zur Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der diesen Ausdrücken vorausgehenden Worte nicht ein; und
- Ein Verweis auf ein Schreiben oder ein Schriftstück schließt Faxe und E-Mails ein.
- Grundlage des Vertrags
2.1 Vorbehaltlich der Klausel 14.8 gelten diese Bedingungen für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, einschließlich aller Bedingungen, die der Kunde in einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder einem anderen Dokument auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind. Keine Bedingungen, die auf einer Bestellung, einer Spezifikation oder einem anderen Dokument vermerkt sind, mit diesem geliefert werden oder darin enthalten sind, werden Teil des Vertrages, nur weil auf dieses Dokument im Vertrag Bezug genommen wird.
2.2 Sofern Arville nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestätigt hat, ist jedes Angebot, das Arville von Zeit zu Zeit macht, völlig unverbindlich und stellt kein Angebot für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder von Waren und Dienstleistungen dar.
2.3 Alle diese Bedingungen gelten sowohl für die Lieferung von Waren als auch für die Erbringung von Dienstleistungen, es sei denn, die Anwendung der einen oder anderen Bedingung ist angegeben.
2.4 Jede Bestellung gilt als Angebot des Kunden, die Waren oder Dienstleistungen oder Waren und Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen zu erwerben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und alle von ihm eingereichten Spezifikationsdokumente vollständig und korrekt sind.
2.5 Eine Bestellung gilt erst dann als von Arville angenommen, und ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Arville eine Auftragsbestätigung ausgestellt hat.
2.6 Die von Arville erstellten Angaben, Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie die Abbildungen oder Beschreibungen der Dienstleistungen dienen ausschließlich dem Zweck, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren und Dienstleistungen zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags und haben keine vertragliche Wirkung.
2.7 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind alle anderen (mündlichen oder schriftlichen) Bestimmungen, Bedingungen, Garantien und Zusicherungen von einem Vertrag zwischen Arville und dem Kunden ausgeschlossen, und diese Bedingungen ersetzen alle früheren Versprechen, Zusicherungen, Zusagen oder Implikationen. Der Kunde erkennt hiermit an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen, Zusicherungen oder Garantien verlassen hat, die von oder im Namen von Arville abgegeben wurden und die nicht im Vertrag enthalten sind.
2.8 Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach den Angaben in der Bestellung.
2.9 Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesem Vertrag kann Arville alle seine Verpflichtungen und Rechte aus diesem Vertrag durch ein Unternehmen der Arville-Gruppe erfüllen und ausüben. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Handlung oder Unterlassung eines Unternehmens der Arville-Gruppe in Bezug auf die Rechte oder Pflichten von Arville aus diesem Vertrag als Handlung oder Unterlassung von Arville selbst gilt.
- Waren
3.1 Alle Produktspezifikationen, einschließlich der dazugehörigen Pläne und Zeichnungen, die der Kunde in Verbindung mit einer Bestellung oder anderweitig vorlegt, werden von Arville berücksichtigt, sind jedoch erst dann Bestandteil des Vertrags, wenn die Parteien den Inhalt schriftlich vereinbart haben, woraufhin sie zur Warenspezifikation werden und als Bestandteil des Vertrags gelten.
3.2 Ungeachtet der Klausel 3.1 behält sich Arville das Recht vor, die Warenspezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist.
3.3 Soweit die Waren nach einer vom Kunden gelieferten Spezifikation hergestellt werden sollen, hält der Kunde Arville schadlos gegen alle Verbindlichkeiten, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Verluste (einschließlich direkter, indirekter oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Rufschädigung und aller Zinsen, Kosten, Auslagen, Schäden und Verluste (einschließlich direkter, indirekter oder Folgeschäden, Gewinneinbußen, Reputationsverlusten sowie aller Zinsen, Bußgelder, Rechtskosten und sonstiger angemessener Kosten und Auslagen), die Arville im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen Arville wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder Urheberpersönlichkeitsrechten Dritter aufgrund oder im Zusammenhang mit der Verwendung der Warenspezifikation durch Arville entstehen.
- Arville stellt sicher, dass jeder Warenlieferung die folgenden Unterlagen beigefügt sind:
- einen Lieferschein, auf dem alle relevanten Bestellnummern und (gegebenenfalls) besondere Lagerungsanweisungen, Art und Menge der zu liefernden Waren und, bei Teillieferungen, der noch ausstehende Restbetrag der zu liefernden Waren angegeben sind (der Lieferschein); und
- die Arville-Laborprüfungsergebnisse und die entsprechenden Bescheinigungen über die Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen Dritter (falls vorhanden), wie in der Warenspezifikation dargelegt.
- Lieferung
- Arville liefert die Waren an den Ort, der in der Auftragsbestätigung angegeben ist, oder an einen anderen Ort, den die Parteien schriftlich vereinbaren (Lieferort). Vorbehaltlich Klausel 4 wird die Lieferung der Waren bei Ankunft der Waren am Lieferort abgeschlossen.
- Alle angegebenen Liefertermine sind nur annähernd und werden nicht garantiert. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von entscheidender Bedeutung.
4.3 Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet Arville nicht für unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren verursacht werden (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit von Arville verursacht wurde), noch berechtigt eine Verzögerung den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag. Um Zweifel auszuschließen, haftet Arville unter keinen Umständen für Bußgelder, Strafen oder verspätete Zahlungen, und der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund einer verspäteten oder nicht fristgerechten Lieferung zurückzuhalten oder zu verzögern.
4.4 Nimmt der Kunde aus irgendeinem Grund die Waren bei Ankunft am Lieferort nicht ab oder ist Arville aus anderen Gründen nicht in der Lage, die Waren zu liefern, weil der Kunde keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat:
4.4.1 Die Gefahr für die Waren geht sofort auf den Kunden über (auch bei Verlust oder Beschädigung durch Fahrlässigkeit von Arville);
4.4.2 gelten die Waren als geliefert;
4.4.3 Arville kann die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung auf Kosten des Kunden einlagern (einschließlich der Kosten für die Versicherung); und
4.4.4 Wenn der Kunde die Waren nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Lieferdatum abnimmt, kann Arville vom Vertrag zurücktreten und die Waren an einen Dritten verkaufen.
- Aufgrund der Art der bei der Herstellung der Waren verwendeten Techniken erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass:
- Das Volumen des Inputs nach Masse und Zusammensetzung in der Produktion entspricht nicht genau dem des Outputs nach Masse und Zusammensetzung der Waren;
- ein angemessener, unvermeidbarer Verschnitt von Materialien, einschließlich kostenloser Materialien, die bei der Herstellung der Waren verwendet werden, vorhanden ist;
- Arville kann nicht garantieren, dass die Liefermengen der Waren vollständig mit den in der Auftragsbestätigung angegebenen Mengen übereinstimmen. Arville ist daher berechtigt, innerhalb angemessener Toleranzen abweichende Mengen der Waren zu liefern, und der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren aus diesem Grund zurückzuweisen. In einem solchen Fall nimmt Arville eine anteilige Anpassung der betreffenden Rechnung vor; und
- Arville haftet nicht für etwaige Mengenunterschiede zwischen dem Input an relevanten Materialien und/oder kostenlosem Ausgabematerial und dem Output der Waren.
4.6 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, kann Arville die Waren in einzelnen Tranchen liefern. Jede Teillieferung wird gemäß den Bestimmungen des Vertrages in Rechnung gestellt und bezahlt. Wenn Arville eine oder mehrere Teillieferungen nicht gemäß den vorliegenden Bedingungen ausführt oder wenn der Kunde eine oder mehrere Teillieferungen beanstandet, hat der Kunde nicht das Recht, den Vertrag als Ganzes als nichtig zu betrachten.
4.7 Arville behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Lieferung von Waren (ganz oder teilweise) zu stornieren oder zurückzuhalten:
4.7.1 bis zum Erhalt einer zufriedenstellenden Kreditauskunft in Bezug auf den Kunden, oder wenn die Lieferung solcher Waren ein Kreditlimit überschreiten würde, das Arville dem Kunden nach eigenem Ermessen eingeräumt hat;
4.7.2 wenn eines der in Abschnitt 9.2 aufgeführten Ereignisse eintritt;
4.7.3 vorbehaltlich Klausel 8.12, wenn der Kunde gegen den Vertrag verstößt und, sofern ein solcher Verstoß behebbar ist, den Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach der Mitteilung von Arville, in der der Verstoß beschrieben wird, behoben hat;
4.7.4 wenn Arville nicht in der Lage ist, die zur Erfüllung eines Auftrags erforderlichen Schlüsselmaterialien zu beschaffen.
4.8 Bei Lieferung der Ware muss der Kunde die Ware unverzüglich anhand des Lieferscheins überprüfen. Im Falle eines Mangels, der bei normaler Sichtprüfung erkennbar ist, muss der Kunde diesen innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Lieferung, im Falle eines verborgenen Mangels innerhalb einer angemessenen Frist nach der Lieferung und unverzüglich nach dem Erkennen des verborgenen Mangels schriftlich bei Arville reklamieren. Arville haftet nicht für Beschädigung, Zerstörung, Bruch oder Mangel, wenn der Kunde Arville nicht innerhalb der entsprechenden Frist schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat. Hat der Kunde einen Mangel an der Ware nicht innerhalb der entsprechenden Frist gerügt, so gilt die Ware als angenommen.
4.9 Die Haftung von Arville für die Nichtlieferung der Waren ist nach alleinigem Ermessen von Arville auf folgende Fälle beschränkt:
4.9.1 die Waren innerhalb einer angemessenen Frist ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin zu liefern; oder
4.9.2 Erteilung einer Gutschrift gegen eine für diese Waren ausgestellte Rechnung zum anteiligen Vertragssatz auf der Grundlage der beantragten Zahlung für die nicht gelieferte Warenmenge; oder
4.9.3 die Erstattung des für die nicht gelieferte Warenmenge gezahlten Preises zum anteiligen Vertragstarif;
4.9.4 und dies ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf eine solche Nichtlieferung.
- Qualität
- Arville garantiert, dass die Waren bei der Lieferung in allen wesentlichen Punkten mit der Warenspezifikation übereinstimmen (einschließlich der Einhaltung der darin angegebenen Normen und Akkreditierungen Dritter, falls vorhanden (die Produktgarantie)).
- Vorbehaltlich der Klausel 3, wenn:
- der Kunde Arville innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Entdeckung (und in jedem Fall nicht mehr als drei (3) Monate nach der Lieferung) schriftlich darüber informiert, dass einige oder alle Waren nicht der Produktgarantie entsprechen;
- Arville eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung dieser Waren gegeben wird; und
- der Kunde auf Verlangen von Arville diese Waren nach den angemessenen Anweisungen von Arville und auf Kosten von Arville an Arville zurücksendet;
- Arville wird nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen, um sicherzustellen, dass sie mit der Warenspezifikation übereinstimmen, oder den Preis für die mangelhaften Waren zum anteiligen Vertragstarif, basierend auf der Menge der mangelhaften Waren, erstatten.
- Arville haftet nicht für die Nichteinhaltung der Produktgarantie durch die Waren, wenn:
- der Kunde diese Waren nach der Mitteilung gemäß Klausel 2.1 weiter nutzt;
- der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Arville in Bezug auf die Lagerung, die Inbetriebnahme, die Installation, den Gebrauch und die Wartung der Waren nicht befolgt hat oder, falls solche Anweisungen nicht vorliegen, die guten kaufmännischen Gepflogenheiten in Bezug auf die Waren nicht beachtet hat;
- der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass Arville die Warenspezifikation befolgt hat oder die Waren geändert hat, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen;
- der Kunde diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung von Arville verändert oder repariert; oder
- der Mangel durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden ist.
- Wenn Arville nach vernünftigem Ermessen zu der Auffassung gelangt, dass eine gemäß Ziffer 2.3 zurückgegebene Ware tatsächlich der Produktgarantie entspricht oder anderweitig nicht fehlerhaft ist, oder dass diese Ware beschädigt oder anderweitig durch eine Handlung des Kunden und/oder des Endnutzers der Ware unbrauchbar geworden ist, kann Arville nach eigenem Ermessen die gleiche Ware zurückgeben, ohne dem Kunden gegenüber eine weitere Haftung zu übernehmen.
- Diese Bedingungen gelten für alle von Arville gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
- Mit Ausnahme der in dieser Ziffer 5 genannten Fälle haftet Arville gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der Produktgarantie durch die Waren.
- Titel und Risiko
- Das Risiko an den Waren geht auf den Kunden über, sobald Arville dem Kunden schriftlich bestätigt hat, dass der Auftrag abgeschlossen ist und die Waren gemäß den Bedingungen des Auftrags und dem vom Kunden gewünschten Fälligkeitsdatum zur Abholung bereitstehen.
- Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn Arville die vollständige Zahlung aller fälligen Beträge für die Waren und aller anderen fälligen oder fällig werdenden Beträge vom Kunden erhalten hat. Arville ist berechtigt, die Zahlung für die Waren zu verlangen, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf Arville übergegangen ist.
- Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, wird der Kunde:
- die Waren treuhänderisch als Arvilles Verwahrer zu halten;
- die Waren ohne Kosten für Arville getrennt von allen anderen Waren des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum von Arville erkennbar bleiben;
- keine Kennzeichnung oder Verpackung der Waren zu entfernen, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;
- die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
- Arville unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 2 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
- Arville alle Informationen über die Waren zu erteilen, die Arville von Zeit zu Zeit benötigt;
Der Kunde darf die Waren jedoch im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen oder verwenden, vorausgesetzt, dass (i) jeder Verkauf im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Kunden zum vollen Marktwert erfolgt; und (ii) ein solcher Verkauf ein Verkauf des Eigentums von Arville im eigenen Namen ist und der Kunde bei einem solchen Verkauf als Auftraggeber handelt.
- Tritt eines der in Absatz 2 genannten Ereignisse ein, bevor das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, oder geht Arville berechtigterweise davon aus, dass ein solches Ereignis bevorsteht, und setzt den Kunden davon in Kenntnis, so kann Arville, sofern die Waren nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Arville zustehen, jederzeit vom Kunden die Herausgabe der Waren verlangen und, falls der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, betreten, um sie zurückzuholen.
- Wenn der Kunde Arville kostenloses Material zum Einbau in die Waren zur Verfügung stellt:
- Arville haftet nicht für Mängel an den Waren, die durch die kostenlose Ausgabe von Material entstehen;
- Arville prüft das kostenlose Material bei Erhalt auf Anzeichen von Beschädigungen und auf die Übereinstimmung der Abmessungen mit der Warenspezifikation. Stellt Arville fest, dass das kostenlos abgegebene Material beschädigt ist oder nicht der Warenspezifikation entspricht, informiert Arville den Kunden schriftlich und ist berechtigt, das kostenlos abgegebene Material auf Kosten des Kunden zurückzuweisen;
- Der Kunde entschädigt Arville für alle Schäden oder Verluste, die Arville durch die Verwendung des kostenlosen Materials in seinen Produktionsverfahren entstehen;
- Der Kunde garantiert, dass er das volle Recht und Eigentum an dem Arville zur Verfügung gestellten kostenlosen Ausgabematerial hat; und
- Risiko und Eigentum an dem kostenlosen Material verbleiben beim Kunden, bis das kostenlose Material mit Hilfe der Produktionstechniken von Arville vollständig in die Waren eingearbeitet ist; zu diesem Zeitpunkt gehen Risiko und Eigentum an dem Material vollständig auf Arville über, und der Kunde hat alles Erforderliche zu tun, um dies zu gewährleisten. Um Zweifel auszuschließen, sei darauf hingewiesen, dass Arville bis zu dem Zeitpunkt, an dem das kostenlose Material in die Waren integriert wird, keine Verantwortung in Bezug auf das kostenlose Material trägt (einschließlich der Versicherung desselben).
- Wenn Arville sich bereit erklärt, Auftragsarbeiten durchzuführen:
- Der Kunde erteilt Arville eine Lizenz zur Nutzung aller Rechte an geistigem Eigentum, die der Kunde für Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen zur Verfügung gestellt hat, um die in Auftrag gegebenen Waren herzustellen;
- Arville haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Artikel 5 genannten Produktgarantie, wenn:
- der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass Arville eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat; oder
- der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Arville für die Lagerung, die Inbetriebnahme, die Installation, den Gebrauch und die Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die diesbezüglichen guten Handelsbräuche nicht befolgt hat.
- Dienstleistungen
- Arville erbringt die Dienstleistungen für den Kunden in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung.
- Arville bemüht sich nach besten Kräften, die im Auftrag und/oder in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Erbringung der Dienstleistungen einzuhalten, doch handelt es sich bei diesen Terminen nur um Schätzungen, und die Zeit ist für die Erbringung der Dienstleistungen nicht entscheidend.
- Arville behält sich das Recht vor, die Leistungsbeschreibung zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist oder wenn die Änderung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Art oder Qualität der Dienstleistungen hat; in diesem Fall wird Arville den Kunden benachrichtigen.
- Arville erbringt die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis.
- Der Kunde ist verpflichtet:
- mit Arville in allen Angelegenheiten, die die Dienstleistungen betreffen, zusammenzuarbeiten;
- Arville, seinen Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und Unterauftragnehmern Zugang zu den Räumlichkeiten, Büroräumen und sonstigen Einrichtungen des Kunden zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen durch Arville angemessen ist;
- Arville die Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die Arville nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und korrekt sind;
- die Räumlichkeiten des Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen vorzubereiten;
- alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für die Dienstleistungen erforderlich sein können, vor dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, einzuholen und aufrechtzuerhalten;
- alle geltenden Gesetze, einschließlich Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, einzuhalten;
- alle Materialien, Geräte, Unterlagen und sonstiges Eigentum von Arville(Arville-Materialien) beim Kunden auf eigene Gefahr zu verwahren, die Arville-Materialien bis zur Rückgabe an Arville in einwandfreiem Zustand zu halten und die Arville-Materialien nur nach schriftlicher Anweisung oder Genehmigung von Arville zu entsorgen oder zu verwenden;
- Gebühren und Zahlung
- Vorbehaltlich der Klausel 3 entspricht der Preis der Waren dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Preis.
- Die Gebühren für die Dienstleistungen werden nach Zeit und Material berechnet:
- Die Gebühren werden gemäß den in der Bestellung genannten Tagessätzen von Arville berechnet;
- Die Tagessätze von Arville für jede einzelne Person werden auf der Grundlage eines Acht-Stunden-Tages ab [8] berechnet, der an Werktagen gearbeitet wird;
- Arville ist berechtigt, einen Überstundensatz in Höhe von [PROZENT]% des Tageshonorarsatzes anteilig für jeden Teiltag oder für die Zeit zu berechnen, die von Personen, die von Arville für die Dienstleistungen eingesetzt werden, außerhalb der in diesem Artikel genannten Zeiten geleistet wird;
- Arville behält sich das Recht vor, die Gebühren für die Dienstleistungen jährlich mit Wirkung vom [Datum einfügen] entsprechend dem prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindexes im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum zu erhöhen; die erste derartige Erhöhung tritt am [Datum einfügen] in Kraft und basiert auf der letzten verfügbaren Zahl für den prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindexes.
- Arville ist berechtigt, den Preis der Waren durch Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um etwaigen Kostensteigerungen Rechnung zu tragen, die sich aus folgenden Gründen ergeben
- Faktoren, die sich der Kontrolle von Arville entziehen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Zollerhöhungen sowie Erhöhungen der Lohnkosten, der Kosten für Schlüsselmaterialien und anderer Herstellungskosten);
- jede Aufforderung des Kunden, den/die Liefertermin(e), die Mengen oder die Arten der bestellten Waren oder die Warenspezifikation zu ändern; oder
- jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, Arville angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt der Preis für die Waren ab Werk und versteht sich daher ausschließlich der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die Arville dem Kunden gesondert in Rechnung stellen kann.
- Der Preis der Waren und die Gebühren für die Dienstleistungen verstehen sich zuzüglich derMehrwertsteuer. Der Kunde wird nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung von Arville die zusätzlichen Beträge für die Mehrwertsteuer, die auf die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen oder auf beides erhoben wird, an Arville zahlen.
- Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, kann Arville dem Kunden die Waren am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt in Rechnung stellen, nachdem Arville dem Kunden schriftlich bestätigt hat, dass der Auftrag abgeschlossen ist und die Waren zur Abholung bereitstehen, und zwar in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Auftrags und dem vom Kunden gewünschten Fälligkeitsdatum.
- Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, stellt Arville dem Kunden die Rechnung nach Abschluss der Dienstleistungen ODER [wöchentlich/monatlich] im Nachhinein.]
- Der Kunde zahlt die Rechnung vollständig und in frei verfügbaren Mitteln bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum oder, wenn kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene oder anderweitig von Arville schriftlich angegebene Bankkonto. Die Zahlungsfrist ist von entscheidender Bedeutung.
- Rückfragen zu Rechnungen sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Rechnungsdatum an Arville zu richten. Bestreitet der Kunde berechtigterweise eine Rechnung, so zahlt er den unbestrittenen Rechnungsbetrag gemäß Klausel 6, während sich der Kunde und Arville in angemessener Weise bemühen, eine Einigung über den strittigen Betrag zu erzielen.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung zu zahlen. Arville ist jederzeit berechtigt, ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel, die ihm vom Kunden geschuldeten Beträge mit den von Arville an den Kunden zu zahlenden Beträgen zu verrechnen.
- Leistet der Kunde die vertraglich geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum, so ist Arville berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent (4 %) pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank plc zu berechnen. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags fällig, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Urteil erfolgt. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Arville unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel berechtigt:
- alle weiteren Lieferungen von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags und aller anderen Verträge zwischen den Parteien ohne Vorankündigung auszusetzen oder zu stornieren; und/oder
- den Kunden zur sofortigen Zahlung der von Arville im Rahmen des Vertrags und aller anderen Verträge mit dem Kunden gelieferten Waren aufzufordern, unabhängig davon, ob die Zahlung anderweitig fällig ist oder in Rechnung gestellt wird.
- Terminierung
- Bei: (i) wenn der Kunde eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht einhält oder erfüllt; oder (ii) wenn eines der in Klausel 2 aufgeführten Ereignisse eintritt oder wenn ein solches Ereignis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt oder wenn Arville anderweitig hinreichende Gründe für die Annahme hat, dass ein solches Ereignis unmittelbar bevorsteht, und den Kunden entsprechend benachrichtigt; kann Arville den Vertrag kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen und/oder alle weiteren Warenlieferungen im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und Arville stornieren oder aussetzen, ohne dass dem Kunden gegenüber eine Haftung entsteht, und alle ausstehenden Beträge für die an den Kunden gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen werden sofort fällig.
- Für die Zwecke von Klausel 1 sind die relevanten Ereignisse:
- der Kunde die Zahlung seiner Schulden einstellt oder einzustellen droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder anderweitig seine Zahlungsunfähigkeit einräumt; oder
- der Kunde in Liquidation geht oder (als natürliche Person) Gegenstand eines Konkursantrags oder einer Konkursverfügung ist oder gegen ihn ein Antrag auf Liquidation oder eine Verwaltungsanordnung vorliegt oder er einen Beschluss über seine Liquidation fasst oder eine Gläubigerversammlung einberuft oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern vorschlägt oder ein Zwangsverwalter oder sonstiger Verwalter für sein gesamtes Unternehmen oder Vermögen oder einen Teil davon bestellt wird oder
- in Bezug auf den Kunden ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das in einer Rechtsordnung, der der Kunde unterliegt, eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie eines der in Klausel 2.2 genannten Ereignisse hat; oder
- sich die finanzielle Lage des Kunden so weit verschlechtert, dass nach vernünftiger Einschätzung von Arville die Fähigkeit des Kunden, seine vertraglichen Verpflichtungen angemessen zu erfüllen, gefährdet ist; oder
- der Kunde (als Einzelperson) stirbt oder aufgrund von Krankheit oder Unfähigkeit (geistig oder körperlich) nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder ein Patient im Sinne der Gesetze über geistige Gesundheit wird; oder
- der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, einzustellen droht oder einzustellen droht.
- Die Beendigung des Vertrags, wie auch immer sie zustande kommt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind. Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend die Beendigung des Vertrags überdauern, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- Begrenzung der Haftung
- Keine der Bestimmungen in diesen Bedingungen schränkt die Haftung einer der Parteien ein oder schließt sie aus:
- Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer (je nach Fall) verursacht wurden;
- Betrug oder arglistige Täuschung; oder
- alle Angelegenheiten, für die ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung ungesetzlich wäre.
- Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979, Abschnitt 2 des Supply of Goods and Services Act 1982 und in diesen Bedingungen werden alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.
- Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 1 haftet Arville unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für Ansprüche, Schäden, Verluste oder Kosten in Bezug auf (direkte oder indirekte):
- Gewinneinbußen;
- Nutzungsausfall;
- Verlust von erwarteten Verträgen und/oder Einsparungen;
- Verlust des Firmenwerts;
- Verlust von Chancen;
- Geschäftsverluste und/oder Betriebsunterbrechungen; oder
- alle indirekten Schäden oder Folgeschäden oder besonderen Schäden;
- Keine der Bestimmungen in diesen Bedingungen schränkt die Haftung einer der Parteien ein oder schließt sie aus:
und die Parteien beabsichtigen, dass jede Art von Verlust gemäß dieser Klausel in Übereinstimmung mit Klausel 14.5 abtrennbar sein wird.
- Die Gesamthaftung von Arville gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, übersteigt unter keinen Umständen den Preis der Waren und Dienstleistungen aus dem Vertrag.
- Arville haftet nicht für Klagen, Urteile, Verfahren oder Ansprüche, Beschwerden, Kosten, Ausgaben (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten), Strafen, Schäden oder Verluste, die sich aus dem Verkauf und/oder der Nutzung der Waren ergeben, nachdem der Kunde von einem Mangel Kenntnis erlangt hat oder nachdem Umstände eingetreten sind, die den Kunden vernünftigerweise auf das Vorhandensein eines Mangels hätten hinweisen müssen, und hält Arville diesbezüglich schadlos.
- Vertraulichkeit
- Jede Partei wird dafür sorgen, dass ihre Angestellten, Bevollmächtigten, Vertreter und Unterauftragnehmer alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags über die andere Partei erhalten hat, geheim halten und nicht weitergeben.
- Die Verpflichtungen nach Satz 1 gelten nicht, soweit die vertraulichen Informationen (auf der Grundlage von Unterlagen):
- zu dem Zeitpunkt, zu dem sie der empfangenden Vertragspartei mitgeteilt werden, bereits öffentlich bekannt ist;
- zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt wird, es sei denn, dies geschieht aufgrund eines Verstoßes der empfangenden Vertragspartei gegen Klausel 1;
- der empfangenden Vertragspartei bereits bekannt war, bevor sie offengelegt wurde, oder
- von der empfangenden Vertragspartei aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines Gesetzes offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Vertragspartei unterrichtet die offenlegende Vertragspartei so bald wie möglich über eine solche Offenlegungspflicht.
- Rechte an geistigem Eigentum
- Jede Partei behält das Eigentum an ihren eigenen geistigen Eigentumsrechten. Ungeachtet des Vorstehenden behält Arville das Recht, die Rechte des Kunden am geistigen Eigentum zu nutzen, soweit sie für die Herstellung der Waren, die Erbringung der Dienstleistungen und/oder die Einhaltung der Waren- und Dienstleistungsspezifikation erforderlich sind. Keine der Parteien erhält durch diese Bedingungen Rechte an dem mit dem individuellen geistigen Eigentum der anderen Partei verbundenen Geschäftswert, und jede Partei erkennt hiermit an, dass sie, sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, keine Rechte daran erwirbt und dass alle derartigen Rechte und der Geschäftswert bei der jeweiligen Partei verbleiben.
- Die Eigentumsrechte an neuen Kenntnissen und Schutzrechten verbleiben bei Arville. Der Kunde erwirbt durch diese Bedingungen keinerlei Rechte an den neuen Kenntnissen und Schutzrechten von Arville, und der Kunde erkennt hiermit an, dass er keine Rechte daran erwirbt.
- Politiken
Jede Partei garantiert, dass sie die Arville-Richtlinien in dem für sie geltenden Umfang einhält.
- Allgemein
- Höhere Gewalt - Arville behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben und/oder einen Vertrag zu stornieren und haftet nicht für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, wenn es aufgrund höherer Gewalt an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert wird oder diese verzögert. Unter höherer Gewalt ist jedes Ereignis zu verstehen, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Arville liegt, das aufgrund seiner Natur nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die eigene Belegschaft oder die eines Dritten betreffen), Ausfall von Energiequellen oder des Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, böswillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Verseuchung, Überschallknall, Explosionen, Einsturz von Gebäuden, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien, Pandemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme Witterungsbedingungen oder Versäumnisse von Zulieferern oder Unterauftragnehmern.
14.2 Rechtsbehelfe - Alle Rechte und Rechtsbehelfe, die Arville aus dem Vertrag erwachsen, lassen alle anderen Rechte und Rechtsbehelfe von Arville unberührt, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Vertrag ergeben oder nicht.
14.3 Abtretung und sonstige Geschäfte - Arville ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise damit umzugehen. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Arville abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder in sonstiger Weise damit umgehen.
14.4 Bekanntmachungen
- Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag zugehen, sind schriftlich an den eingetragenen Sitz der Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an ihre Hauptniederlassung (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse zu richten, die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und werden persönlich zugestellt, per vorausbezahlter First-Class-Post oder durch einen anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag, einen kommerziellen Kurierdienst, per Fax oder per E-Mail versandt.
- Eine Benachrichtigung oder eine andere Mitteilung gilt als zugegangen: bei persönlicher Übergabe, wenn sie an der in Klausel 4.1 genannten Adresse abgegeben wird; bei Versand per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe zur Post; bei Zustellung durch einen kommerziellen Kurierdienst an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem die Empfangsbestätigung des Kuriers unterzeichnet wird; oder bei Versand per Fax oder E-Mail einen Werktag nach der Übermittlung.
- Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder sonstigen Schriftstücken im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten.
14.5 Abtrennung - Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.
14.6 Verzicht - Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung eines vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Rechts oder Rechtsmittels durch Arville stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht.
14.7 Rechte Dritter - Sofern in diesen Bedingungen oder dem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, hat eine Person, die keine Vertragspartei ist, keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999, um eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Vertrags durchzusetzen.
- Änderungen - Mit Ausnahme der in diesen Bedingungen aufgeführten Änderungen des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem Geschäftsführer von Arville unterzeichnet sind.
- Geltendes Recht und Gerichtsstand - Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).